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108 Jahre Samariterverein Würenlos Gründungs-GV 1902
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Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) im Kanton Aargau
Nach der Bundesgesetzgebung sind die Kantone für den Bevölkerungsschutz zuständig. Sie tragen also die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen.
Gestützt auf diesen gesetzlichen Auftrag wurde erkannt, dass für diese Bewältigung speziell ausgebildete Einsatzkräfte und/oder Spezialmaterial benötigt werden. Der Regierungsrat hat deshalb bereits 2003 die Schaffung eines Kantonalen Katastrophen Einsatzelementes KKE beschlossen
Ein Teil des KKE (Unterstützung, Logistik) besteht aus Zivilschutzdienst leistenden, die im Rahmen der normalen Rekrutierung dem KKE zugeteilt werden. Ein anderer Teil (Mobile Sanitäts Hilfsstelle und Care-Team Tel.143) gehört dem KKE als freiwillig Zivilschutz-dienstleistende an. Der Kantonalverband Aargauischer Samariterverein KVAS ist über einen Leistungsvertrag mit dem kantonalen Gesundheitsdepartement ins KKE eingebunden, in dem er verpflichtet ist immer genügend Samariter Leiterfunktionäre SLF (Pager-Tragepflicht) zu stellen. Diese werden aus den über 100 Samaritervereinen im Aargau rekrutiert und ausgebildet. Die SLF sind für den Aufbau, die Einrichtung und den organisatorischen Betrieb der Mobilen Sanitäts Hilfsstellen (Mob San Hist) verantwortlich Der Kanton verfügt über vier Mob San Hist, welche in Aarau, Baden, Muri und Lauffenburg stationiert sind und durch die Feuerwehren an den jeweiligen Einsatzort transportiert werden.
Auch der Samariterverein Würenlos stellt 2 Samariter Leiterfunktionäre SLF.
Wann wird das KKE oder Teile davon aufgeboten:
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